Elektronikversicherung


In Zusammenarbeit mit der MMV können wir Ihnen
eine günstige Elektronikversicherung für Ihre
Bürotechnik vom Computer bis zur Telefonanlage
anbieten.

Der Alltag im Büro wird immer mehr durch moderne Technik bestimmt. Aber dadurch besteht auch ein enormes Risiko: ein Geräteausfall kann hohe Kosten verursachen und den gesamten Betrieb lahmlegen.

Eine Elektronikversicherung kann dem Gerätebetreiber dieses kaum kalkulierbare Risiko abnehmen.

Unter anderem können folgende Sachwerte versichert werden:
  • Anlagen/Geräte der Datentechnik einschließlich Systemprogrammdaten aus Betriebssystemen, Anwendersoftware (Standard- und Individualsoftware) sowie nicht auswechselbare Datenträger, Einzelplatzlizenzen und donglegeschützte Software.
  • Laptops, Notebooks, NetBooks, PDA’s
  • Kommunikationstechnik wie Telefone, Telefonanlagen und Peripherie
  • Bürotechnik
  • Zeit-/ Dienst- und Gefahrenmeldetechnik
  • Meß-/ Prüf-/ Regel- und Steuerungstechnik
  • Satz- und Reprotechnik
  • Bild-/Ton- und Übertragungstechnik für Bürobetriebe

Versicherte Gefahren
Im Rahmen der Elektronikversicherung leistet der Versicherung Entschädigungen für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen bei verschiedensten Ursachen. Insbesondere bei Sachschäden durch:
  • Bedienungsfehler
  • Diebstahl
  • Induktion
  • Ungeschicklichkeit
  • Einbruchdiebstahl
  • Kurzschluß
  • Fahrlässigkeit
  • Raub
  • Brand
  • Böswilligkeit
  • Konstruktionsfehler
  • Blitzschlag
  • Sabotage
  • Materialfehler
  • Explosion/Implosion
  • Vandalismus
  • Ausführungsfehler
  • Wasser/Feuchtigkeit
  • Vorsatz Dritter
  • Überspannung
  • Höhere Gewalt

Versicherungsleistung
Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer im Rahmen der Elektronikversicherung unter Anrechnung des vereinbarten Selbstbehalts bei Sachsubstanzschäden an versicherten Sachen
  • die schadenbedingten Wiederherstellungskosten (s. § 9 ABE)
  • abweichend hiervon ist die Entschädigungsleistung auf den Zeitwert begrenzt, wenn die Wiederherstellung (Teilschaden) oder Wiederbeschaffung (Totalschaden) unterbleibt

Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt generell EUR 250,00. Er erhöht sich im Schadenfall durch Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl auf 25% (Mindestbeteiligung EUR 500,00), sofern keine VDS-anerkannte Einbruchmeldeanlage nachgewiesen werden kann. Bei Laptops, Notebooks und PDA’s beträgt der Selbstbehalt 25%, mindestens EUR 250,00.

Einbindung in Leasingvertrag
Sprechen Sie mit uns über die Einbindung der Leasing-Objekte in die Elektronikversicherung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage: Kontakt

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